Die Anforderungen an die Luftdichtigkeit von Gebäuden sind in den baurechtlich eingeführten Wärmeschutz VO zu der neuen ENEV klar festgelegt und verankert. Insbesonders bei Objekten mit raumtechnischen Lüftungsanlagen, Kfw 60, Kfw 40 Häuser sowie Passivhäuser sind verstärkte Anforderungen an die Dichtigkeit gestellt. Die rechtzeitige Erkennung von Mängeln verhindert enorme, bauliche Schäden durch z.B. Kondensatschäden.